Eine neue Heizung sollte zum Gebäude passen, nicht umgekehrt. Dämmung, Fenster und Heizflächen bestimmen, welche Heizleistung nötig ist. Deshalb bindet das Handwerker-Meister-Netzwerk die Heizungsplanung in das Gesamtprojekt ein und stimmt sie mit Elektro, Gebäudehülle und gegebenenfalls Energieberater ab. Auch Sanitärarbeiten im Bad laufen über dieselbe Projektsteuerung.
Ein Online-Rechner für Heizung und Sanitär ist in Vorbereitung. Bis dahin ist die Beratungsanfrage der Weg: Ein Projektmanager nimmt Ihr Vorhaben auf, und ein Meisterbetrieb aus Ihrer Region prüft vor Ort Heizflächen, Hydraulik und Aufstellort.
Typische Anlässe
- Eine Öl- oder Gasheizung ist alt und soll durch eine Wärmepumpe oder ein anderes System ersetzt werden.
- Die Heizung läuft ungleichmäßig oder verbraucht viel Energie, ein hydraulischer Abgleich fehlt.
- Im Zuge einer Dämmung soll die Heizleistung neu bemessen werden.
- Eine kontrollierte Wohnraumlüftung soll nachgerüstet werden.
- Im Bad sollen Leitungen, Sanitärobjekte oder die Trinkwasserinstallation erneuert werden.
So läuft es ab
Schritt 1: Anfrage mit Gebäudedaten
Sie nennen Baujahr, vorhandene Heizung, Sanierungsstand und Ihre Ziele. Wir erfassen, welche weiteren Gewerke betroffen sind, etwa Elektro oder Dämmung.
Schritt 2: Beratung zu System und Förderung
Ein Projektmanager ordnet Heizsysteme ein, klärt die Reihenfolge zur Gebäudehülle und prüft Förderwege, die vor der Auftragserteilung beantragt werden müssen.
Schritt 3: Vor-Ort-Check und Heizlast
Der Meisterbetrieb nimmt Heizflächen und Rohrnetz auf, ermittelt die Heizlast und prüft den Aufstellort. Danach erhalten Sie das verbindliche Angebot.
Schritt 4: Einbau, Einregulierung und Abnahme
Nach Installation und Anschluss folgen Inbetriebnahme, hydraulischer Abgleich und Einweisung. Wir koordinieren Elektro und Anmeldungen und begleiten die Abnahme.
Worauf Sie achten sollten
- Installateure und Heizungsbauer gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung.
- Für neu eingebaute Heizungen gelten die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, vormals GEG). Welche Pflichten im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von Gebäude und kommunaler Wärmeplanung ab.
- Die Heizlast wird nach DIN EN 12831 berechnet. Sie bildet die Grundlage für die Auslegung der Heizung und für den hydraulischen Abgleich.
- Trinkwasserinstallationen richten sich nach DIN 1988-200 und der Trinkwasserverordnung. Arbeiten an der Hausinstallation sollen nur Betriebe ausführen, die in ein Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragen sind (§ 12 AVBWasserV).
- Förderanträge müssen in der Regel vor der Auftragserteilung gestellt werden. Aktuelle Bedingungen finden Sie im Ratgeber zur Förderung.
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Häufige Fragen
Gibt es einen Online-Rechner für Heizung und Sanitär?
Noch nicht. Der Rechner für dieses Gewerk ist in Vorbereitung. Bis dahin fragen Sie eine kostenfreie Beratung an: Ein Projektmanager nimmt Ihr Vorhaben auf und vermittelt den Vor-Ort-Termin mit einem Meisterbetrieb.
Sollte ich zuerst dämmen oder zuerst die Heizung tauschen?
Meist ist es sinnvoll, zuerst die Gebäudehülle zu planen, weil sie die nötige Heizleistung bestimmt. Eine zu groß ausgelegte Heizung arbeitet unwirtschaftlich. Ob und wann die Reihenfolge im Einzelfall abweicht, klärt der Vor-Ort-Check.
Wer beantragt die Förderung für eine Wärmepumpe?
Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderwege in Frage kommen, und weisen auf Fristen und Nachweise hin. Der Antrag muss in der Regel vor der Auftragserteilung gestellt werden. Aktuelle Bedingungen stehen im Ratgeber zur Förderung.
