Malerarbeiten stehen am Ende vieler Renovierungen und hängen deshalb von allen Gewerken davor ab. Ist der Putz nicht trocken oder der Trockenbau nicht abgenommen, leidet das Ergebnis. Das Handwerker-Meister-Netzwerk stimmt den Zeitpunkt der Malerarbeiten mit den übrigen Gewerken ab und achtet auf einen tragfähigen Untergrund.
Der Online-Rechner für Malerarbeiten ist in Vorbereitung. Bis dahin ist die Beratungsanfrage der Weg: Ein Projektmanager nimmt Ihr Vorhaben auf, schätzt Umfang und Zeitrahmen ein und vermittelt den Vor-Ort-Termin mit einem Meisterbetrieb aus Ihrer Region.
Typische Anlässe
- Eine Wohnung oder ein Haus wird nach Auszug, Kauf oder Renovierung neu gestrichen.
- Nach Trockenbau, Putz- oder Elektroarbeiten müssen Wände und Decken fertiggestellt werden.
- Alte Tapeten sollen entfernt und durch Vlies, Raufaser oder Anstrich ersetzt werden.
- Wände brauchen eine glatte Oberfläche für Lasuren, Effektbeschichtungen oder Betonoptik.
- Der Fassadenanstrich ist verwittert oder von Algen befallen und soll erneuert werden.
So läuft es ab
Schritt 1: Anfrage mit Umfang und Zeitrahmen
Sie schildern Räume, Flächen und gewünschten Zeitraum. Wir erfassen, ob es sich um eine Einzelmaßnahme oder einen Teil einer größeren Renovierung handelt.
Schritt 2: Beratung zu Untergrund und Oberfläche
Ein Projektmanager klärt mit Ihnen Oberflächenwunsch, Spachtelqualität und Farbsystem und stimmt den Termin mit vorgelagerten Gewerken wie Trockenbau, Putz oder Elektro ab.
Schritt 3: Vor-Ort-Check
Der Malermeister prüft Untergrund, Feuchte, Risse und alte Beschichtungen, nimmt Maß und legt Vorarbeiten fest. Danach erhalten Sie das verbindliche Angebot.
Schritt 4: Ausführung und Abnahme
Der Betrieb schützt Böden und Einbauten, führt Spachtel- und Anstricharbeiten aus und beseitigt Mängel. Wir begleiten die Abnahme bei geeignetem Licht und dokumentieren das Ergebnis.
Worauf Sie achten sollten
- Maler und Lackierer gehören zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung.
- Für Maler- und Lackierarbeiten gilt als Vertragsgrundlage die VOB/C (DIN 18363). Sie verlangt unter anderem die Prüfung des Untergrunds vor Beginn der Arbeiten.
- Die Oberflächengüte von Gipsplatten und Spachtelflächen wird in Qualitätsstufen (Q1 bis Q4) beschrieben, die das Merkblatt des Bundesverbands der Gipsindustrie definiert. Legen Sie die Stufe vor Auftragserteilung fest, vor allem bei Streiflicht.
- Zeigen sich Feuchtigkeitsflecken oder Schimmel, gehört zuerst die Ursache beseitigt. Ein Anstrich allein behebt sie nicht.
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Häufige Fragen
Gibt es einen Online-Rechner für Malerarbeiten?
Noch nicht. Der Rechner für dieses Gewerk ist in Vorbereitung. Bis dahin fragen Sie eine kostenfreie Beratung an: Ein Projektmanager nimmt Ihr Vorhaben auf und vermittelt den Vor-Ort-Termin mit einem Meisterbetrieb.
Wann im Renovierungsablauf kommt der Maler?
In der Regel nach Trockenbau, Putz, Elektro-Rohinstallation und Fliesen, aber vor dem Verlegen empfindlicher Bodenbeläge. Die genaue Reihenfolge legt das Projektmanagement mit allen beteiligten Gewerken fest, damit Trocknungszeiten eingehalten werden.
Kann ich nur einen Raum streichen lassen?
Ja. Auch Einzelmaßnahmen koordinieren wir. Der Vor-Ort-Check zeigt, ob der Untergrund Vorarbeiten braucht, und das Angebot weist diese Leistungen getrennt aus.
