Welche Förderung gibt es für die Dachsanierung?
Es gibt drei Wege: den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen, einen ergänzenden KfW-Kredit und den Steuerbonus nach § 35c EStG. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Grundlage für den Zuschuss ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) vom 17.08.2026, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026.
| Weg | Was wird gefördert? | Höhe | Wo beantragen? |
|---|---|---|---|
| BEG-Zuschuss (Einzelmaßnahme Gebäudehülle) | Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke inkl. nötiger Neueindeckung | 15 %, mit iSFP zusätzlich 5 Prozentpunkte auf den Anteil oberhalb der Grundgrenze | BAFA, vor Auftragsvergabe |
| KfW-Ergänzungskredit | Finanzierung der förderfähigen Kosten | bis 120.000 € je Wohneinheit, zinsverbilligt je nach Einkommen | über die Hausbank |
| Steuerbonus § 35c EStG | Dämmung an selbstgenutztem Wohneigentum | 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € | Einkommensteuererklärung, nachträglich |
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Der Grundfördersatz von 15 % ist geblieben, der iSFP-Bonus wurde deutlich enger gefasst. Bis zum 20.07.2026 erhöhte der Bonus den Fördersatz auf alle förderfähigen Kosten. Seit dem 21.07.2026 gilt nach Nr. 8.4.2 der Richtlinie:
- Die Maßnahme muss Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sein, der bei Antragstellung vorliegt, und binnen 15 Jahre nach dessen Erstellung umgesetzt werden.
- Die förderfähige Investition muss mindestens 30.000 € brutto betragen.
- Der Bonus von 5 Prozentpunkte gilt nur für die Kosten, die über der Höchstgrenze ohne iSFP liegen – bei der ersten Wohneinheit also oberhalb von 30.000 €.
Praktisch heißt das: Bei förderfähigen Kosten bis 30.000 € bringt der iSFP keinen höheren Fördersatz mehr. Er erhöht aber weiterhin die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 € für die erste Wohneinheit. Für Anträge, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden, gilt die alte Fassung weiter.
Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?
Gefördert werden Kosten bis zu einer Höchstgrenze je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mehrere Anträge im selben Jahr teilen sich diese Grenze. Weil die Grenze je Kalenderjahr gilt, steht sie bei einer Sanierung in Abschnitten grundsätzlich in jedem Jahr neu zur Verfügung.
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| zweite bis sechste, je | 15.000 € | 30.000 € |
| ab der siebten, je | 8.000 € | 15.000 € |
Die Mindestinvestition je Einzelmaßnahme beträgt 300 €. Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden gesondert gefördert.
Was am Dach ist förderfähig – und was nicht?
Förderfähig ist die Dämmung mit allen Arbeiten, die dafür nötig sind. Das BEG-Infoblatt nennt für Dachflächen unter anderem:
- Abbruch alter Dämmung, Eindeckung oder Dachpappe, auch Asbest
- Dämmung, Unterspannbahn, Luftdichtheitsschicht und Dampfsperre
- Erneuerung der Dachlattung und die Neueindeckung des Dachs
- Aufdopplung der Sparren bei Zwischensparrendämmung, Reparaturen am Dachstuhl
- Dämmung und Erneuerung von Gauben
- Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren, Spenglerarbeiten
Die Dämmung muss die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen: 0,14 W/(m²K) für Schrägdächer und Flachdächer, 0,20 W/(m²K) für Gauben, 0,14 W/(m²K) für die oberste Geschossdecke. Diese Werte sind strenger als die gesetzlichen Mindestwerte.
Wie läuft der Antrag ab?
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn beim BAFA eingehen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen; für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist er Pflicht. Beratung und Planung dürfen vor dem Antrag stattfinden.
- Optional zuerst einen iSFP erstellen lassen – er muss bei Antragstellung vorliegen, wenn der Bonus genutzt werden soll.
- Angebot einholen und einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage schließen.
- Antrag beim BAFA stellen, der Experte bestätigt die geplante Maßnahme.
- Nach Zusage umsetzen; der Experte bestätigt anschließend Mindestanforderungen und Kosten.
- Verwendungsnachweis einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Zuschuss oder Steuerbonus?
Für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich entscheiden. Die Richtlinie schließt die Kumulierung mit § 35c EStG aus. Unterschiedliche Maßnahmen lassen sich aber kombinieren, zum Beispiel ein Zuschuss für die Heizung und der Steuerbonus für die Dachdämmung.
Der Steuerbonus von 20 % über 3 Jahre kann bei Selbstnutzern ohne iSFP rechnerisch günstiger sein als 15 % Zuschuss, wirkt aber erst über mehrere Steuerjahre und setzt eine entsprechende Steuerschuld voraus. Details im Ratgeber Dach sanieren: Steuer absetzen.
So nutzen Sie die Förderung richtig
Planen Sie Förderung und Auftrag gemeinsam, nicht nacheinander. Der häufigste Fehler ist ein unterschriebener Auftrag vor dem Antrag. Prüfen Sie außerdem, ob eine Dämmung ohnehin vorgeschrieben ist – siehe Dämmpflicht fürs Dach.
Der Dachrechner berücksichtigt die Förderung bereits in der ersten Kostenschätzung. Das Handwerker-Meister-Netzwerk stimmt als neutraler Projektmanager die Reihenfolge aus Beratung, Antrag und Auftrag mit Ihnen ab.
Was kostet Ihr Dach?
Der Dachrechner schätzt die Kosten Ihrer Dachsanierung anhand Ihrer Adresse und weniger Angaben – die Förderung ist berücksichtigt. Kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die Dachdämmung?
Das BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit iSFP steigt die Höchstgrenze auf 60.000 €, der Bonus von 5 Prozentpunkte gilt seit dem 21.07.2026 nur für den Anteil darüber.
Lohnt sich ein iSFP für das Dach noch?
Wenn die förderfähigen Kosten deutlich über 30.000 € liegen oder weitere Maßnahmen folgen, ja: Der iSFP hebt die Höchstgrenze an und bringt den Bonus auf den Anteil darüber. Bei kleineren Projekten ändert er den Fördersatz nicht mehr.
Kann ich die Förderung nach Auftragserteilung beantragen?
Nein. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und als Vorhabenbeginn gilt der Vertragsabschluss. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage.
Gibt es Förderung für ein neues Dach ohne Dämmung?
Nein. Gefördert wird die Dämmung. Neueindeckung, Lattung und Rinnen zählen nur dann zu den förderfähigen Kosten, wenn sie Teil einer geförderten Dachdämmung sind.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. Für unterschiedliche Maßnahmen am selben Haus ist die Kombination möglich, etwa Zuschuss für die Heizung und Steuerbonus für die Dachdämmung.
Quellen
- Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)Fassung vom 17.08.2026, in Kraft mit Wirkung vom 21.07.2026; abgerufen am 13.10.2026
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1) – bis 20.07.2026 maßgeblichFassung vom 21.12.2023, gültig für Anträge bis 20.07.2026; abgerufen am 13.10.2026
- BEG – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Sanieren), Version 11.0 (09/2026)Version 11.0 (09/2026); abgerufen am 13.10.2026
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)abgerufen am 13.10.2026
- § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmenabgerufen am 13.10.2026




